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Aktuell: Nachweispflicht zur Masernschutzimpfung

Aufgrund des am 01.03.2020 in Kraft getretenen Masernschutzgesetzes muss von allen Betreuungskindern der Nachweis einer Masernschutzimpfung erbracht werden.   

Frist ist der 31.07.2021. Legen Sie uns dazu bitte eine Kopie des Impfausweises bzw. ein ärztliches Attest Ihres Kindes vor.

Für das kommende Halbjahr werden wir im Aufnahmeantrag und in der Benutzerordnung gesondert darauf hinweisen.

Vielen Dank für Ihre Mitarbeit

Antje Blasberg - Leiterin der Betreuungsgruppen

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